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Unter einem Abrufkredit versteht man einen Kredit, den eine Bank oder ein Kreditinstitut, einem potentiellen Kreditnehmer, auf Abruf zu Verfügung stellt.
Gegenüber einem Überziehungskredit oder Dispositionskredits, wird hier meist ein  günstigerer Zinssatz gewährt, verbunden mit der dauerhaften zur Verfügungsstellung des vereinbarten Kreditrahmens.

Ein weiterer großer Unterschied zum Dispositionskredit ist die Tatsache, dass der Abrufkredit nicht an ein Girokonto gekoppelt ist, sondern unabhängig davon abgeschlossen werden kann. Der Nachteil ist, dass nicht jede Bank diese Form eines Kredits anbietet.

Für den Abrufkredit wird meist eine monatliche Mindestrate (z.B. 50€) festgelegt, mit der die Tilgung des Abrufkredits erfolgt. Allerdings zahlt der Kreditnehmer nur die Raten für die wirklich beanspruchte Kreditsumme, wobei sowohl eine Teilabzahlung, als auch der Gesamtbetrag auf einen Schlag getilgt werden kann.

Solange nicht der gesamte Kreditrahmen ausgeschöpft ist, steht dem Kreditnehmer die nicht in Anspruch genommene Summe, weiter ganz nach Bedarf zur Verfügung.

Der Abrufkredit ist aufgrund der geringeren Kosten die ideale Alternative zum Dispositionskredit. Dem Kreditnehmer steht so jederzeit der vereinbarte Kreditrahmen für kurzfristig auftretende Liquiditätsengpässe, wie z.B. für den Jahresurlaub, für eine ungeplante Autoreparatur oder ähnlichem zur Verfügung.

Voraussetzung zur Erlangung eines Abrufkredits, ist eine bestandene Bonitätsprüfung, die die Banken bei der Schufa des Kreditnehmers einholen. Außerdem werden auch die Einkommensverhältnisse geprüft, damit die Höhe des Abrufkredites individuell festgelegt werden kann. Nach erfolgreichem Vertragsabschluß steht der Abrufkredit meist auf unbestimmte Zeit zur Verfügung und der Kreditnehmer kann nun bei Bedarf eine bestimmte Summe, maximal den Gesamtbetrag abrufen, den die Bank sofort auf dem vereinbarten Girokonto gutschreibt bzw. überweist.

Die Bereitstellung des Abrufkredites ist kostenlos, bis der Abruf eines ersten Teilbetrages durch den Kreditnehmer erfolgt ist. Ab diesem Zeitpunkt fallen entsprechende Kosten (Zinsen) an.

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