Ein Beamtenkredit wird in Deutschland auf Antrag demjenigen gewährt, der entweder im Öffentlichen Dienst angestellt oder verbeamtet ist. Zusätzlich sollte eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten werden, um in den Genuss eines Beamtendarlehens zu kommen.
Da sich Beamten in der Regel in einem sehr sicheren, in der Regel nicht kündbaren Arbeitsverhältnis befinden, werden diesen als besonders kreditwürdigen Kunden, zinsliche Vergünstigungen und Laufzeiten zwischen 12 und 20 Jahren von den Banken angeboten.
Zudem ist das Beamtendarlehen nicht zweckgebunden und setzt sich aus einer Kombination von Kredit und Lebensversicherung zusammen. Während in die Lebensversicherung laufend Beiträge eingezahlt werden, wird die Kreditsumme erst am Laufzeitende mit einer Einmalzahlung aus dieser Versicherung getilgt. Anfallende Überschüsse aus der Lebensversicherung werden an den Kreditnehmer erstattet, während dieser die Kreditzinsen in Monatsraten bezahlt.
Der monatliche Nettoverdienst bestimmt die maximale Höhe des Beamtenkredit und das Alter den Kreditnehmers die Höhe der Lebensversicherung und deren Kosten. Der Beamtenkredit beginnt meist bei einem Mindestbetrag von 5.000,-€ und wird in der Regel bis zum 20- bis 24-fachen des Nettoeinkommens gewährt. Der Verwendungszweck der Beamtenkredite ist nicht festgelegt und damit nicht mit einem Hypothekenkredit vergleichbar. Der Beamtenkredit wird vorrangig für die Ablösung bestehender Kredite oder für private Anschaffungen verwendet und ist eine deutliche günstigere Variante zu anderen Kreditarten.
