Um sich vor Kosten, die aus Krankheiten oder Unfällen herrühren, abzusichern, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung (PKV) bei den privaten Krankenkassen. Es wird unterschieden in Voll- und Teilversicherung sowie Krankenzusatzversicherung. Die Vollversicherung sichert sämtliche Krankheitskosten, mindestens jedoch ambulante und stationäre Krankheitskosten ab, während die Teilversicherung nur einen bestimmten Anteil der Krankheitskosten abdeckt.
Mit einer Zusatzversicherung können zur Gesetzlichen Krankenversicherung noch etwaige Risiken, zum Beispiel durch eine Auslandsreisekrankenversicherung, abgedeckt werden. Der Versicherungsnehmer zahlt monatlich Beiträge in bestimmter Höhe in die Krankenversicherung ein. Teilweise werden bereits gezahlte Monatsbeiträge von den Versicherungsunternehmen auch rückerstattet, vor allem dann, wenn der Versicherte in einem gewissen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
Je nach Gesellschaft und Tarif unterscheiden sich die Leistungen der verschiedenen privaten Krankenversicherungen. Es ist unter anderem möglich, die freie Wahl der Klinik, bei stationärer Behandlung Ein- bzw. Zweibettzimmer oder eine Chefarztbehandlung zu versichern, auch Zahnersatz, Sehhilfen, kieferorthopädische Behandlungen und alternative Behandlungsmethoden (z.B. durch Heilpraktiker) sowie Medikamente können vertraglich festgelegt werden, darüber hinaus mitunter auch zuzahlungsfreie Massagen und Physio- sowie Psychotherapie.
Die Beitragsgestaltung richtet sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem persönlichen Krankheitsrisiko. Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitszustand sind Faktoren, die dabei berücksichtigt werden. Auf die Höhe der Beitragszahlung können Versicherte beispielsweise durch die Anpassung ihrer Leistungsansprüche Einfluss nehmen.
Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte immer ein Krankenversicherungsvergleich vorgenommen werden. Die einzelnen Produkte können auch über das Internet geprüft werden.
