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Eine Restschuldversicherung, die man auch als Kreditversicherung oder Restkreditversicherung bezeichnet, dient dazu, den Kreditgeber dagegen zu schützen, dass der Schuldner durch bestimmte Umstände, nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Vor allem sichert der Gläubiger sich mit einer Restschuldversicherung gegen Ableben, Krankheit und Arbeitslosigkeit des Schuldners ab.

Im ersten Fall wird mit der dann auf einmal fälligen Versicherungssumme der Kreditversicherung die dann noch bestehende Restschuld bezahlt, in den beiden anderen Fällen übernimmt sie die Bezahlung der Raten für den Zeitraum der Dauer von Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Eine Restschuldversicherung ist für den Kreditnehmer eine recht sinnvolle, wenn auch meist nicht ganz billige Sache. Sichert man zum Beispiel die Hypothekendarlehen damit ab, mit denen man sein Haus erworben hat, stellt man sicher, dass die Familie beim Tod des Verdieners nicht aus dem Haus muss. Auch bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit verhindert die Kreditversicherung, dass man mit den Raten in Verzug gerät und im schlimmsten Falle gar die ganze Finanzierung zusammenbricht.

Die Kreditversicherung wurde in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts in den USA erfunden und kam in den 60ern auch bei uns auf. Die klassischen Risiken, die man mit einer solchen Versicherung schon immer abdeckte, sind Tod und Erwerbsunfähigkeit, seit einiger Zeit sind weitere hinzugekommen, darunter vor allem auch die Möglichkeit, sich mit einer Restschuldversicherung gegen die Folgen unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu versichern.

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