In der heutigen Zeit überschulden sich viele Haushalte, so dass oft eine Schuldensanierung unumgänglich wird. Wer in eine solche Lage gerät, tut das oft, weil er nicht besonders geschickt in Finanzdingen ist und wird mit einer Schuldensanierung in Eigenregie daher erst recht überfordert sein. Hier ist die Hilfe einer sachkundigen Stelle bei der Schuldenregulierung nötig; wenn die Zahlungsunfähigkeit droht oder gar schon eingetreten ist, wird sie unumgänglich.
Wichtig ist, zu wissen, dass nur behördlich anerkannte Schuldenberatungsstellen wirklich weiterhelfen können. Kreditvermittler, welche als Schuldnerberater auftreten, wollen lediglich Kredite vermitteln und interessieren sich nicht dafür, ob der Kunde hinterher besser oder schlechter da steht.
Ist man in die Schuldenfalle geraten, hilft in der Regel nur ein Verbraucherinsolvenzverfahren zur Schuldenregulierung weiter. Damit dieses durchgeführt werden kann, muss zunächst versucht werden, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zur Schuldenregulierung zu erlangen, was man am besten mit Hilfe einer öffentlich anerkannten Schuldenberatungsstelle tut. Das Scheitern dieses Versuchs muss nämlich von einer solchen bestätigt werden, damit das Privatinsolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Beim Privatinsolvenzverfahren wird dann versucht, durch Verwertung der pfändbaren Habe des Schuldners die Forderungen der Gläubiger zu einem möglichst großen Teil zu befriedigen. Anschließend setzt dann, wenn der Schuldner dafür optiert hat, das eigentliche Verfahren zur Schuldensanierung ein: Während einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase muss der Schuldner versuchen von den verbleibenden Forderungen noch so viel wie möglich zu begleichen, damit dann am Ende die Restschuldbefreiung erfolgen kann und er wieder schuldenfrei ist.
